Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1990, 1430
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1990, Seite: 1430
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1990, 1430:
Landgericht Bochum, Beschluss vom20.12.1988
- 7 T 767/88 -
Haltung von 30 Giftschlangen wegen Angst der Wohnungseigentümer unzulässig
Werden in einer Eigentumswohnung 30 Giftschlangen gehalten und ruft dies bei anderen Wohnungseigentümern Ängste hervor, so stellt die Schlangenhaltung einen übermäßigen Gebrauch des Sondereigentums dar. Die Schlangen müssen daher aus der Wohnung entfernt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom19.07.1990
- 20 W 149/90 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann Haltung von Ratten und Schlangen untersagen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch einen Mehrheitsbeschluss das Halten von Schlangen und Ratten in der Eigentumswohnung verbieten. Denn eine solche Tierhaltung entspricht keinem ordnungsgemäßen Gebrauch des Sondereigentums. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1990, 1430 wird teils auch als „NJW-RR 90, 1430“, „NJW-RR 1990, S. 1430“ oder „NJW-RR 90, S. 1430“ zitiert.