Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1991, 844
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1991, Seite: 844
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1991, 844:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom22.03.1991
- 30 REMiet 3/90 -
Erneuerung abgenutzter Teppichböden unterfällt nicht der Schönheitsreparaturklausel
Die Erneuerung eines abgenutzten Teppichbodens wird nicht von der Schönheitsreparaturklausel erfasst. Der Vermieter hat daher selbst die Kosten für einen Austausch zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1991, 844 wird teils auch als „NJW-RR 91, 844“, „NJW-RR 1991, S. 844“ oder „NJW-RR 91, S. 844“ zitiert.