Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1992, 906
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1992, Seite: 906
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1992, 906:
Amtsgericht Aachen, Urteil vom13.03.1992
- 81 C 459/91 -
Schwergängiger Wasserhahn berechtigt nicht zu einer Mietminderung / Mieter darf zwei Katzen in der Wohnung halten
Ein Vermieter darf nur dann die Entfernung von Haustieren verlangen, wenn sonst eine unzumutbare Belästigung der Mitmieter oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entsteht. Dies ist bei zwei Katzen nicht der Fall. Des Weiteren berechtigt ein schwergängiger Wasserhahn zu keiner Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1992, 906 wird teils auch als „NJW-RR 92, 906“, „NJW-RR 1992, S. 906“ oder „NJW-RR 92, S. 906“ zitiert.