Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1992, 971
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1992, Seite: 971
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1992, 971:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom01.10.1991
- 33 C 2578/91 -
Kein Recht zur Mietminderung bei fünftägiger Störung des Fernsehempfangs, einmaliger vormittäglicher Lärmbelästigung sowie kurzfristige Verschmutzung des Treppenhauses
Ist der Fernsehempfang für fünf Tage gestört, ist es einmal an einem Vormittag zu einer Lärmbelästigung gekommen und war das Treppenhaus mal kurzfristig verschmutzt, so liegen nur unerhebliche Mängel vor. Der Mieter ist daher nicht berechtigt seine Miete zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a. M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1992, 971 wird teils auch als „NJW-RR 92, 971“, „NJW-RR 1992, S. 971“ oder „NJW-RR 92, S. 971“ zitiert.