Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1994, 804
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1994, Seite: 804
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1994, 804:
Kreisgericht Cottbus, Urteil vom12.05.1993
- 40 C 124/93 -
Schockschaden aufgrund tödlicher Bissverletzung eines Hundes begründet keinen Anspruch auf Schmerzensgeld
Wer beobachten muss, dass ein ihm fremder Hund von einem anderen Hund zu Tode gebissen wird, und deshalb ein Schockschaden erleidet, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn die Folgen eines Schocks gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies hat das Kreisgericht Cottbus entschieden. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom08.07.1993
- 6 U 44/93 -
Halter einer Rassehündin steht bei überwiegendem Eigenverschulden kein Schadenersatzanspruch wegen ungewolltem Deckakt zu
Wird eine Rassehündin ungewollt gedeckt, so kann dies grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch gegen den Halter des Rüden gemäß § 833 BGB begründen. Ist dem Halter der Rassehündin dagegen ein überwiegendes Eigenverschulden anzulasten, entfällt die Tierhalterhaftung. Ein solches Eigenverschulden ist zum Beispiel anzunehmen, wenn der Halter der Rassehündin trotz Kenntnis der Gefahr um den ungewollten Deckakt die Hündin allein im Garten laufen lässt und keine Schutzmaßnahmen ergreift. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-RR 1994, 804 wird teils auch als „NJW-RR 94, 804“, „NJW-RR 1994, S. 804“ oder „NJW-RR 94, S. 804“ zitiert.