Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1995, 728
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1995, Seite: 728
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1995, 728:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom07.10.1994
- 32 C 2225/94 - 19 -
Vom Linienbus mit Schneematsch bespritzt: Fußgänger hat Anspruch auf Schadensersatz
Wird die Kleidung eines Fußgängers durch von einem Linienbus weggespritzten Schneematsch beschmutzt, so steht dem Fußgänger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der verunreinigten Kleidung zu. Jedoch ist dem Fußgänger ein Mitverschulden von 25 % anzulasten, da er mit dem Wegspritzen von Schneematsch aufgrund des Verkehrs rechnen muss. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1995, 728 wird teils auch als „NJW-RR 95, 728“, „NJW-RR 1995, S. 728“ oder „NJW-RR 95, S. 728“ zitiert.