Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1997, 395
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1997, Seite: 395
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1997, 395:
Landgericht Berlin, Urteil vom30.09.1996
- 67 S 46/96 -
Geruchsbelästigung durch Katzenurin rechtfertigt fristlose Kündigung
Dringt aus einer Mietwohnung der Geruch von Katzenurin in die darüber liegende Wohnung sowie ins Treppenhaus, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-RR 1997, 395 wird teils auch als „NJW-RR 97, 395“, „NJW-RR 1997, S. 395“ oder „NJW-RR 97, S. 395“ zitiert.