Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1999, 610
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1999, Seite: 610
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1999, 610:
Amtsgericht Limburg, Urteil vom12.11.1998
- 4 C 547/98 -
Beschädigung eines PKW aufgrund scheuenden Pferds: Alleinige Haftung des Pferdehalters aufgrund von Pferd ausgehender Tiergefahr
Scheut ein Pferd aufgrund eines heranrasenden aggressiven Esels und beschädigt dadurch ein PKW, so haftet dafür allein der Pferdehalter, da der Schaden überwiegend durch die Verwirklichung der vom Pferd ausgehenden Tiergefahr verursacht worden ist. Dass das Scheuen auf den aggressiven Esel zurückging, spielt dabei keine Rolle. Daher kommt auch eine Mithaftung des Halters des Esels nicht in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Limburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1999, 610 wird teils auch als „NJW-RR 99, 610“, „NJW-RR 1999, S. 610“ oder „NJW-RR 99, S. 610“ zitiert.