Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2000, 1344
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2000, Seite: 1344
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2000, 1344:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom07.01.2000
- 19 U 62/99 -
3000,- DM Schmerzensgeld für Haarschädigung durch eine Dauerwellenbehandlung
Wird nach einer Dauerwellenbehandlung bei gleichzeitigem Färben der Haare durch das anschließende Anbringen einer Extensionsfrisur das Haar so nachhaltig geschädigt, dass es an der Wurzel abbricht, die Klägerin über einen längeren Zeitraum eine Perücke tragen muss und unter dem Verlust ihres Haupthaares seelisch leidet, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 DM angemessen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-RR 2000, 1344 wird teils auch als „NJW-RR 00, 1344“, „NJW-RR 2000, S. 1344“ oder „NJW-RR 00, S. 1344“ zitiert.