Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2004, 1096
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2004, Seite: 1096
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2004, 1096:
Landgericht Osnabrück, Urteil vom21.01.2004
- 2 S 790/03 -
Bei Angabe einer Durchfahrtshöhe ist ein Sicherheitszuschlag von 20 cm erforderlich
Bei der Angabe der Durchfahrtshöhe unter einer Toreinfahrt muss ein Sicherheitszuschlag von mindestens 20 cm vorgenommen werden. Fehlt dieser Zuschlag und kommt es deswegen zu einem Schadensfall, begründet dies ein Mitverschulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2004, 1096 wird teils auch als „NJW-RR 04, 1096“, „NJW-RR 2004, S. 1096“ oder „NJW-RR 04, S. 1096“ zitiert.