Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2004, 875
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2004, Seite: 875
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2004, 875:
Bundesgerichtshof, Urteil vom07.04.2004
- VIII ZR 167/03 -
Vermieter kann Kosten für Dachrinnenreinigung bei regelmäßig notwendiger Reinigung als sonstige Betriebskosten auf Mieter umlegen
Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen. Damit eine Umlage dieser Kosten auf die Mieter möglich ist, müssen die Betriebskosten im Mietvertrag genau benannt werden und dürfen nicht "einfach so" über die Betriebskostenabrechnung vom Mieter eingefordert werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2004, 875 wird teils auch als „NJW-RR 04, 875“, „NJW-RR 2004, S. 875“ oder „NJW-RR 04, S. 875“ zitiert.