Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2005, 1082
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2005, Seite: 1082
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2005, 1082:
Bundesgerichtshof, Urteil vom22.02.2005
- X ZR 123/03 -
Branchenbuchabzocke: BGH stellt hohe Anforderungen an Nachweis der Arglist
Der Bundesgerichtshof stellt hohe Anforderungen an den Nachweis der Arglist. Wer einen von ihm unterzeichneten Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten will, muss hohe Hürden überwinden. Andererseits stellt der Bundesgerichtshof aber auch klar, dass die Beurteilung immer eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Tatrichters ist. Ein Urteil ist also nicht ohne weiteres auf einen anderen Fall übertragbar. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2005, 1082 wird teils auch als „NJW-RR 05, 1082“, „NJW-RR 2005, S. 1082“ oder „NJW-RR 05, S. 1082“ zitiert.