Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2006, 54
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2006, Seite: 54
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2006, 54:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom18.08.2005
- 2-01 S 52/04 -
Hotelzimmerreservierung - wann ist ein Zimmer verbindlich gebucht?
Eine schriftliche Reservierungsbestätigung, die aufgrund einer Zimmeranfrage durch ein Hotel ausgestellt wird, ist für beide Seiten verbindlich. Es liegt nicht eine nur unverbindliche Reservierung vor, sondern es ist ein Beherbergungsvertrag entstanden. Auf die Vereinbarung von Zimmerpreisen kommt es dabei nicht an. Wenn der Gast seine Reservierungsanfrage ohne Erwähnung von Zimmerpreisen stellt, bringt er zum Ausdruck, dass er bereit ist, den vom Hotel üblichen Zimmerpreis zu zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2006, 54 wird teils auch als „NJW-RR 06, 54“, „NJW-RR 2006, S. 54“ oder „NJW-RR 06, S. 54“ zitiert.