Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2008, 1039
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2008, Seite: 1039
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2008, 1039:
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom10.10.2007
- 5 C 313/07 -
Vermieter muss Graffiti beseitigen
Mieter können von ihren Vermietern auch in Großstädten verlangen, großflächige Graffiti am Hauseingang, den Klingelschildern und an der Haustür zu beseitigen. Dies gilt auch dann, wenn eine relativ günstige Miete vereinbart worden ist. Dies entschied das Amtsgerichts Berlin Tempelhof-Kreuzberg. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2008, 1039 wird teils auch als „NJW-RR 08, 1039“, „NJW-RR 2008, S. 1039“ oder „NJW-RR 08, S. 1039“ zitiert.