Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2008, 1693
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2008, Seite: 1693
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2008, 1693:
Amtsgericht Lichtenberg, Beschluss vom24.01.2008
- 10 C 156/07 -
Am Hauseingang angebrachte Kameraattrappen verletzen aufgrund entstehenden Überwachungsdrucks allgemeines Persönlichkeitsrecht der Mieter
Bringt ein Vermieter am Hauseingang Kameraattrappen an, weil es zu Vorfällen mit einem Mieter kam, so wird dadurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit der Mieter verletzt. Die Installation der Attrappen ist auch nicht gerechtfertigt, da sie nicht geeignet sind, randalierende Mieter zu identifizieren. Ist den Mietern zudem die fehlende Funktionsfähigkeit der Überwachungsanlage bekannt, kann sie nicht abschreckend wirken. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2008, 1693 wird teils auch als „NJW-RR 08, 1693“, „NJW-RR 2008, S. 1693“ oder „NJW-RR 08, S. 1693“ zitiert.