Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2011, 335
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2011, Seite: 335
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2011, 335:
Bundesgerichtshof, Urteil vom19.05.2010
- I ZR 140/08 -
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann auch ohne Vorlage einer Vollmacht wirksam sein
Nach § 174 BGB wird ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, nicht wirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. In Verbindung mit dem Entwurf eines Unterwerfungsvertrages verliert diese Vorschrift jedoch ihre Gültigkeit, da die Abmahnung dazu dient, dem Schuldner die Möglichkeit einzuräumen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2011, 335 wird teils auch als „NJW-RR 11, 335“, „NJW-RR 2011, S. 335“ oder „NJW-RR 11, S. 335“ zitiert.