Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2011, 787
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2011, Seite: 787
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2011, 787:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.03.2011
- X ZR 99/10 -
BGH zur Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Verlust von Reisegepäck
Wenn ein Reisender die ihm gehörenden Gegenstände in einem Gepäckstück eines anderen Mitreisenden in die Obhut des Luftfrachtführers gegeben hat, dann ist auch dieser bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung Anspruchsberechtigter nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 MÜ**. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2011, 787 wird teils auch als „NJW-RR 11, 787“, „NJW-RR 2011, S. 787“ oder „NJW-RR 11, S. 787“ zitiert.