Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2013, 1011
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 1011
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2013, 1011:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom07.03.2013
- I ZB 67/12 -
Fristversäumnis: Unvorhergesehene Erkrankung des Anwalts rechtfertigt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Versäumt ein Anwalt die Frist zur Berufungsbegründung, weil er unvorhergesehen erkrankt, so ist ihm grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Er muss aber versuchen, eine Fristverlängerung zu erreichen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2013, 1011 wird teils auch als „NJW-RR 13, 1011“, „NJW-RR 2013, S. 1011“ oder „NJW-RR 13, S. 1011“ zitiert.