Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2013, 1108
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 1108
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2013, 1108:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom18.02.2013
- 5 U 34/13 -
Veranstalter einer Wanderung ist nicht zur ständigen Kontrolle sämtlicher Wanderwege verpflichtet
Den Veranstalter organisierter und kostenpflichtiger Wanderungen trifft zwar grundsätzlich die Pflicht, eine Wanderstrecke an besonders problematischen Stellen auf ihre gefahrlose Begehbarkeit zu prüfen. Eine daraus resultierende Haftung für Körperschäden kann der Veranstalter auch nicht wirksam in einer vertraglichen Vereinbarung mit den Wanderern ausschließen. Jedoch ist er nicht verpflichtet, sämtliche Wanderwege ständig auf ihre Sicherheit hin zu kontrollieren. Insbesondere haftet er nicht, wenn die Strecke für viele andere Wanderer passierbar ist und erst der Unfall erkennen lässt, dass ein Weg gesichert oder vor der Gefahr gewarnt werden muss. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2013, 1108 wird teils auch als „NJW-RR 13, 1108“, „NJW-RR 2013, S. 1108“ oder „NJW-RR 13, S. 1108“ zitiert.