Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2013, 1148
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 1148
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2013, 1148:
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom15.01.2013
- 5 U 36/12 -
Sturz über Schmutzmatte: Keine Haftung des Reiseveranstalters bei erkennbaren Gefahrenstellen
Stürzt ein Urlauber über eine erkennbare Schmutzmatte vor dem Eingangsbereich eines Hotels und verletzt sich dabei, so hat sich in dem Unfall lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht. Der Reiseveranstalter muss daher nicht haften. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2013, 1148 wird teils auch als „NJW-RR 13, 1148“, „NJW-RR 2013, S. 1148“ oder „NJW-RR 13, S. 1148“ zitiert.