Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2013, 849
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 849
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2013, 849:
Amtsgericht Kaufbeuren, Beschluss vom07.03.2013
- 6 C 272/13 -
Falsche Angaben des Mieters zu vorherigen Kündigungen berechtigen Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags
Ein Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob das vorherige Mietverhältnis des potentiellen neuen Mieters gekündigt wurde. Beantwortet der Mieter die Frage falsch, so kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kaufbeuren hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2013, 849 wird teils auch als „NJW-RR 13, 849“, „NJW-RR 2013, S. 849“ oder „NJW-RR 13, S. 849“ zitiert.