Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2014, 343
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 343
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 343:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom08.10.2013
- 11 U 16/13 -
Krankenhausbetreiber muss Wege in zumutbaren Intervallen von Laub und Schmutz reinigen
Der Betreiber eines Krankenhauses ist verpflichtet, die Wege auf dem Krankenhausgrundstück in zumutbaren Intervallen von Laub und Schmutz zu reinigen, um die Rutschgefahr zu vermindern. Stürzt ein Klinikbesucher auf dem Weg zum Haupteingang, nachdem der Weg anderthalb bis zwei Stunden zuvor geräumt worden ist, so haftet die Klinik allerdings nicht, auch wenn nach der Reinigung aufgrund des stürmischen Windes wieder eine erhebliche Menge Laub auf den Weg geweht worden ist. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2014, 343 wird teils auch als „NJW-RR 14, 343“, „NJW-RR 2014, S. 343“ oder „NJW-RR 14, S. 343“ zitiert.