Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2014, 602
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 602
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 602:
Oberlandesgericht München, Urteil vom04.10.2013
- 10 U 2020/13 -
Zusammenstoß eines Fahrradfahrers mit Fußgänger in "faktischer" Fußgängerzone: Kein Schadenersatzanspruch des Fahrradfahrers bei verbotswidrigen Befahren des Gehwegs
Kommt es zu einem Fahrradunfall, weil ein Fußgänger einen Schritt zur Seite macht und dabei mit einem von hinten kommenden Radfahrer kollidiert, so muss dafür der Fußgänger dann nicht haften, wenn der Radfahrer verbotswidrig auf dem Gehweg fährt. Denn in einem solchen Fall muss der Fußgänger nicht mit von hinten kommenden Radfahrern rechnen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2014, 602 wird teils auch als „NJW-RR 14, 602“, „NJW-RR 2014, S. 602“ oder „NJW-RR 14, S. 602“ zitiert.