Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2014, 885
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 885
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 885:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom06.03.2014
- V ZB 215/12 -
Versäumte Berufungsbegründungsfrist aufgrund plötzlicher Erkrankung: Keine schuldhafte Fristversäumnis bei Aufforderung des Kanzleipersonals zur Durchführung eines Notfallplans
Erkrankt ein Rechtsanwalt plötzlich und kann er deswegen die Berufungsbegründungsfrist nicht einhalten, so liegt darin dann keine schuldhafte Fristversäumnis, wenn er einen Mitarbeiter seiner Kanzlei zur Durchführung eines Notfallplans auffordert und der Notfallplan eine Fristenkontrolle sowie eine gegebenenfalls erforderliche Beauftragung einer Vertretungskanzlei beinhaltet. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2014, 885 wird teils auch als „NJW-RR 14, 885“, „NJW-RR 2014, S. 885“ oder „NJW-RR 14, S. 885“ zitiert.