Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2015, 101
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 101
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2015, 101:
Amtsgericht Lahr, Urteil vom04.08.2014
- 5 C 246/13 -
Ein unerlaubter Werbeanruf führt nicht zur Unwirksamkeit des Telekommunikationsvertrags
Kommt es aufgrund eines unerlaubten Werbeanrufs zum Abschluss eines Telekommunikationsvertrags, so ist dieser nicht deshalb unwirksam, weil der unerwünschte Werbeanruf eine unzumutbare Belästigung darstellt und daher gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG verstößt. Denn die Wettbewerbsvorschrift stellt kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lahr hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2015, 101 wird teils auch als „NJW-RR 15, 101“, „NJW-RR 2015, S. 101“ oder „NJW-RR 15, S. 101“ zitiert.