Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2015, 1276
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 1276
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2015, 1276:
Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom27.02.2015
- 32 O 216/14 -
Arglistiges Verschweigen beim Gebrauchtwagenkauf: Vorhandensein einer Marderabwehranlage spricht nicht für Vorliegen eines Marderschadens
Ein Gebrauchtwagenhändler ist ohne konkreten Anlass nicht verpflichtet, einen Gebrauchtwagen auf das Vorhandensein von Marderschäden hin zu überprüfen. Eine installierte Marderabwehranlage spricht nicht für das Vorhandensein von Marderschäden. Ist ein Marderschaden ordnungsgemäß repariert worden, so besteht auch keine Aufklärungspflicht für den Gebrauchtwagenhändler. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2015, 1276 wird teils auch als „NJW-RR 15, 1276“, „NJW-RR 2015, S. 1276“ oder „NJW-RR 15, S. 1276“ zitiert.