Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2015, 720
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 720
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2015, 720:
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom13.02.2015
- 13 S 153/14 -
Radfahrende schulpflichtige Kinder: Beim Befahren von verkehrsberuhigten Bereichen genügt die Belehrung über allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme der elterlichen Aufsichtspflicht
Schulpflichtige Kinder dürfen sich grundsätzlich allein im Straßenverkehr mit einem Fahrrad bewegen. Denn das Erlernen eines selbständigen und umsichtigen Verhaltens im Straßenverkehr erfordert ein Radfahren ohne ständige Kontrolle und Anleitung durch die Eltern. Die Eltern müssen jedoch ihrer Aufsichtspflicht durch eine Belehrung über die Regeln und Gefahren des Straßenverkehrs nachkommen. Beim Befahren von verkehrsberuhigten Bereichen genügt die Belehrung über die allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs und den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2015, 720 wird teils auch als „NJW-RR 15, 720“, „NJW-RR 2015, S. 720“ oder „NJW-RR 15, S. 720“ zitiert.