Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2015, 90
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 90
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2015, 90:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom15.07.2014
- 9 U 57/13 -
Ohne Entwendung von Fahrzeugteilen oder des ganzen Fahrzeugs sprechen Einbruchsspuren nicht für den Versuch eines Autodiebstahls
Einem Versicherungsnehmer steht nur dann wegen eines behaupteten versuchten Autodiebstahls Versicherungsschutz zu, wenn er zumindest Tatsachen vorträgt und nachweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit für einen Diebstahlversuch sprechen. Einbruchsspuren am PKW sprechen dann nicht für einen Diebstahlversuch, wenn weder das Fahrzeug als Ganzes noch Teile des Fahrzeugs entwendet wurden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2015, 90 wird teils auch als „NJW-RR 15, 90“, „NJW-RR 2015, S. 90“ oder „NJW-RR 15, S. 90“ zitiert.