Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2016, 393
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 393
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2016, 393:
Landgericht München I, Urteil vom11.11.2015
- 14 S 4128/15 -
Recht zur fristlosen Kündigung bei Weigerung des Mieters trotz übernommener Pflicht in Vergleich Modernisierungsarbeiten zu dulden
Weigert sich ein Wohnungsmieter, die im Rahmen eines Prozessvergleichs übernommene Pflicht Modernisierungsarbeiten zu dulden, so rechtfertigt dies nach erfolgloser Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. Für den Mieter besteht jedoch dann nicht die Pflicht zur Duldung, wenn der Vermieter seine ebenfalls im Vergleich übernommen Pflicht, eine angemessene Ersatzunterkunft für die Dauer der Modernisierungsarbeiten zur Verfügung zu stellen, verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2016, 393 wird teils auch als „NJW-RR 16, 393“, „NJW-RR 2016, S. 393“ oder „NJW-RR 16, S. 393“ zitiert.