Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2016, 45
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 45
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2016, 45:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom19.06.2015
- 6 U 173/14 -
Werbung mit "Top-Preis" entspricht nicht Werbung mit "Höchstpreis"
Untersagt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung die Werbung mit "Höchstpreisen", so ist eine Werbung mit "Top-Preisen" nicht unzulässig. Beide Werbungen sind nicht gleichzusetzen. Ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung liegt somit nicht vor. Ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2016, 45 wird teils auch als „NJW-RR 16, 45“, „NJW-RR 2016, S. 45“ oder „NJW-RR 16, S. 45“ zitiert.