Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2016, 583
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 583
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2016, 583:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom21.01.2016
- I ZB 12/15 -
BGH: Räumungsschutz auf unbestimmte Zeit aufgrund Gesundheits- oder Suizidgefahr beim Schuldner nur in absoluten Ausnahmefällen
Besteht ein Gesundheitsrisiko oder eine Suizidgefahr bei einem Schuldner aufgrund einer Zwangsräumung, so kann nur in absoluten Ausnahmefällen ein Räumungsschutz auf unbestimmte Zeit gewährt werden. Ein solcher Ausnahmefall wird in der Regel nur vorliegen, wenn eine Verringerung des Gesundheitsrisikos oder der Suizidgefahr in Zukunft ausgeschlossen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2016, 583 wird teils auch als „NJW-RR 16, 583“, „NJW-RR 2016, S. 583“ oder „NJW-RR 16, S. 583“ zitiert.