Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2016, 82
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 82
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2016, 82:
Landgericht Hamburg, Urteil vom17.06.2015
- 318 S 167/14 -
Installation von Fahrradständern auf Tiefgaragenstellplatz stellt zweckwidrige Nutzung von Sondereigentum dar
Wird in der Teilungserklärung die Bezeichnung "Tiefgaragenstellplatz" verwendet, meint dies das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Die Installation von Fahrradständern zwecks Abstellens von Fahrrädern auf einem im Sondereigentum stehenden Tiefgaragenstellplatz stellt daher eine zweckwidrige Nutzung dar, die nicht durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt werden kann. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2016, 82 wird teils auch als „NJW-RR 16, 82“, „NJW-RR 2016, S. 82“ oder „NJW-RR 16, S. 82“ zitiert.