Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2017, 1088
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 1088
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 1088:
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom14.07.2017
- 13 W 13/17 -
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit aufgrund der Bezeichnung einer Frage einer Partei als "Unsinn"
Bezeichnet ein Sachverständiger die Frage eines Prozessbevollmächtigten als "Unsinn", stellt dies einen Grund zur Ablehnung des Sachverständigen als befangen dar. Denn das Wort "Unsinn" stellt eine unsachliche und herabsetzende Äußerung dar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 1088 wird teils auch als „NJW-RR 17, 1088“, „NJW-RR 2017, S. 1088“ oder „NJW-RR 17, S. 1088“ zitiert.