Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2017, 134
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 134
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 134:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.11.2016
- VIII ZR 73/16 -
Beleidigungskündigung: Schwerwiegende persönliche Härtegründe: Außerordentliche Kündigung kann trotz erheblicher Pflichtverletzung seitens des Mieters unwirksam sein
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters im Einzelfall zur Folge haben können, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB* trotz einer erheblichen Pflichtverletzung des Mieters nicht gegeben ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 134 wird teils auch als „NJW-RR 17, 134“, „NJW-RR 2017, S. 134“ oder „NJW-RR 17, S. 134“ zitiert.