Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2017, 536
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 536
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 536:
Landgericht Hamburg, Urteil vom21.10.2016
- 306 O 141/16 -
Auffahrunfall in Kreuzungsbereich nach Abbremsen wegen Hörens eines Martinshorns: Auffahrender haftet vollständig für Unfallfolgen
Kommt es in einem Kreuzungsbereich zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende meint, ein Martinshorn zu hören und deshalb sein Fahrzeug abbremst, so haftet der Auffahrende allein für die Unfallfolgen. In diesem Fall liegt kein grundlos starkes Abbremsen vor. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 536 wird teils auch als „NJW-RR 17, 536“, „NJW-RR 2017, S. 536“ oder „NJW-RR 17, S. 536“ zitiert.