Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2017, 850
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 850
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 850:
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom05.04.2017
- 4 U 112/14 -
Widerspruch der Ausführungsplanung mit Baugenehmigung rechtfertigt außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags
Widerspricht die Ausführungsplanung eines Architekten der Baugenehmigung, so rechtfertigt dies die außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags. Der Architekt kann dann kein weiteres Honorar verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-RR 2017, 850 wird teils auch als „NJW-RR 17, 850“, „NJW-RR 2017, S. 850“ oder „NJW-RR 17, S. 850“ zitiert.