Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2018, 218
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 218
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2018, 218:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom30.08.2017
- 20 U 137/16 -
Schulmedizinische Leistungen in einer Traditionelle-Chinesische-Medizin-Klinik müssen von privater Krankenversicherung erstattet werden
Werden in einer Traditionelle-Chinesische-Medizin-Klinik (TCM-Klinik) zur Behandlung einer Depression schulmedizinische Leistungen angewandt, müssen diese von der privaten Krankenversicherung erstattet werden. Dagegen sind die Kosten für eine Akupunktur, die Massagetechniken Tuina bzw. Qigong sowie chinesische Arzneimittel nicht erstattungsfähig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-RR 2018, 218 wird teils auch als „NJW-RR 18, 218“, „NJW-RR 2018, S. 218“ oder „NJW-RR 18, S. 218“ zitiert.