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Samstag, 23. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2018, 440

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 440

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2018, 440:

Landgericht Dortmund, Urteil vom30.11.2017
- 12 O 40/17 -

Wolfton bei einer Violine steht Eignung zur gewöhnlichen Verwendung nicht entgegen

Soweit keine konkrete Beschaffenheit vereinbart wurde, stellt der Wolfton bei einer Violine keinen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB dar. Denn ein Wolfton steht der gewöhnlichen Verwendung einer Violine nicht entgegen. Denn solche Töne sind üblich. Dies hat das Landgericht Dortmund entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 2018, 440 wird teils auch als „NJW-RR 18, 440“, „NJW-RR 2018, S. 440“ oder „NJW-RR 18, S. 440“ zitiert.



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