Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2018, 506
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 506
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2018, 506:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom01.03.2018
- IX ZR 179/17 -
BGH: Bei Anwesenheit einer der deutschen Sprache nicht mächtigen Partei zur mündlichen Verhandlung muss Gericht einen Dolmetscher bestellen
Muss oder will eine der deutschen Sprache nicht mächtige Partei eines Rechtsstreits bei der mündlichen Verhandlung anwesend sein, muss das Gericht gemäß § 185 Abs. 1 GVG von Amts wegen einen Dolmetscher hinzuziehen. Ob die Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, spielt dabei keine Rolle. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2018, 506 wird teils auch als „NJW-RR 18, 506“, „NJW-RR 2018, S. 506“ oder „NJW-RR 18, S. 506“ zitiert.