Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2018, 861
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 861
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2018, 861:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom02.03.2018
- 9 U 54/17 -
Vorrang bei Fußgängerüberweg gilt nicht für Pedelec-Fahrer
Für einen Pedelec-Fahrer gilt der Vorrang bei Fußgängerüberwegen gemäß § 26 StVO nicht. Kommt es zu einer Kollision mit einem Pkw, so ist ihm ein Verstoß gegen § 10 StVO anzulasten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2018, 861 wird teils auch als „NJW-RR 18, 861“, „NJW-RR 2018, S. 861“ oder „NJW-RR 18, S. 861“ zitiert.