Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2018, 952
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 952
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2018, 952:
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom23.05.2018
- 5 U 351/18 -
Keine Haftung des Reiseveranstalters für Sturz einer Kreuzfahrt-Urlauberin im Fitnessstudio während schweren Seegangs
Stürzt eine Reisende im Fitnessstudio eines Kreuzfahrtschiffs aufgrund schweren Seegangs, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Eine Verkehrssicherungspflichtverletzung ist ihm nicht anzulasten. Bei schwerem Seegang hat jeder Reisende für seine eigene Sicherheit zu sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2018, 952 wird teils auch als „NJW-RR 18, 952“, „NJW-RR 2018, S. 952“ oder „NJW-RR 18, S. 952“ zitiert.