Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2019, 1046
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2019, Seite: 1046
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2019, 1046:
Oberlandesgericht München, Urteil vom26.03.2019
- 24 U 2290/18 -
Beim Ersatz des Verdienstausfallschadens sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig pauschal mit 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen
Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte als Schaden grundsätzlich einen Verdienstausfallschaden geltend machen. Dabei sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig mit einem Pauschalbetrag von 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen. Niedrigere Aufwendungen werden nur berücksichtigt, wenn diese vom Geschädigten angegeben und ggf. bewiesen werden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2019, 1046 wird teils auch als „NJW-RR 19, 1046“, „NJW-RR 2019, S. 1046“ oder „NJW-RR 19, S. 1046“ zitiert.