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Samstag, 23. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2019, 1046

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2019, Seite: 1046

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2019, 1046:

Oberlandesgericht München, Urteil vom26.03.2019
- 24 U 2290/18 -

Beim Ersatz des Verdienst­ausfall­schadens sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig pauschal mit 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen

Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte als Schaden grundsätzlich einen Verdienst­ausfall­schaden geltend machen. Dabei sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig mit einem Pauschalbetrag von 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen. Niedrigere Aufwendungen werden nur berücksichtigt, wenn diese vom Geschädigten angegeben und ggf. bewiesen werden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 2019, 1046 wird teils auch als „NJW-RR 19, 1046“, „NJW-RR 2019, S. 1046“ oder „NJW-RR 19, S. 1046“ zitiert.



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