Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2021, 1093
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2021, Seite: 1093
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2021, 1093:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom22.06.2021
- VIII ZR 134/20 -
BGH: Vermieter muss bei Kündigung wegen Lärms nicht zu dessen Ursache und Person des Verursachers vortragen
Klagt ein Vermieter auf Räumung einer Wohnung wegen Lärmstörung, so kommt er seiner Pflicht zur Begründung der Klage dadurch nach, dass er den Lärm nach Zeitpunkt, Art, Intensität, Dauer und Häufigkeit beschreibt und ein Lärmprotokoll vorlegt. Ein Vortrag zur Ursache des Lärms und der Person des Verursachers ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2021, 1093 wird teils auch als „NJW-RR 21, 1093“, „NJW-RR 2021, S. 1093“ oder „NJW-RR 21, S. 1093“ zitiert.