Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1959, 1547
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1959, Seite: 1547
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1959, 1547:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom14.07.1959
- 1 StR 296/59 -
BGH: Luftablassen aus Kfz-Reifen kann wegen Sachbeschädigung strafbar sein
Wer aus einem Reifen eines Fahrzeugs die Luft ablässt, kann sich wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) strafbar machen. Voraussetzung dafür ist eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung des Fahrzeugs. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1959, 1547 wird teils auch als „NJW 59, 1547“, „NJW 1959, S. 1547“ oder „NJW 59, S. 1547“ zitiert.