Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1962, 1405
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1962, Seite: 1405
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1962, 1405:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom09.05.1962
- 4 StR 93/62 -
Haltende Fahrzeuge müssen äußersten rechten Fahrbahnrand nutzen
Ein Fahrzeugführer, der mit seinem Fahrzeug für kurze oder längere Zeit aus dem fließenden Verkehr ausscheiden will, muss zum Zwecke des Haltens soweit wie möglich an die rechte Begrenzung der Fahrbahn heranfahren. Auf Einbahnstraßen ist wahlweise links in gleicher Weise zu halten. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1962, 1405 wird teils auch als „NJW 62, 1405“, „NJW 1962, S. 1405“ oder „NJW 62, S. 1405“ zitiert.