Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1971, 2325
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1971, Seite: 2325
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1971, 2325:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom29.07.1971
- 2 AZR 250/70 -
Arbeitszeugnis: Arbeitgeber entscheidet über die Formulierung, muss aber bei der Wahrheit bleiben
Ein Zeugnis im einzelnen zu formulieren, ist Sache des Arbeitgebers. Er ist in seiner Entscheidung darüber frei, welche positiven oder negativen Leistungen und Eigenschaften des Arbeitnehmers er hierin mehr hervorheben will als andere. Diesen Grundsatz statuierte das Bundesarbeitsgericht 1971 in einer wegweisenden Entscheidung. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1971, 2325 wird teils auch als „NJW 71, 2325“, „NJW 1971, S. 2325“ oder „NJW 71, S. 2325“ zitiert.