Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1976, 2130
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1976, Seite: 2130
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1976, 2130:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.07.1976
- VI ZR 177/75 -
BGH: Ungewollter Deckungsakt kann Tierhalterhaftung begründen
Der ungewollte Deckungsakt zwischen zwei Hunden ist Folge der tierischen Unberechenbarkeit und kann daher eine Tierhalterhaftung begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1976, 2130 wird teils auch als „NJW 76, 2130“, „NJW 1976, S. 2130“ oder „NJW 76, S. 2130“ zitiert.