Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1979, 2469
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1979, Seite: 2469
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1979, 2469:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom17.01.1979
- IV ZB 39/78 -
Vorname "Aranya" für Sohn: Weibliche inländische und ausländische Vornamen für männliche Kinder unzulässig
Ein männliches Kind darf keinen im Inland oder Ausland gebräuchlichen weiblichen Vornamen erhalten. Nur wenn sich das Geschlecht des Vornamens nicht eindeutig bestimmen lässt und das Kind einen eindeutig geschlechtsbezogen Vornamen erhalten soll, ist die Namensnennung zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1979, 2469 wird teils auch als „NJW 79, 2469“, „NJW 1979, S. 2469“ oder „NJW 79, S. 2469“ zitiert.