Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1980, 1096
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1980, Seite: 1096
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1980, 1096:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.02.1980
- VIII ZR 33/79 -
Mantel im Restaurant geklaut - BGH zur Haftung des Gastwirtes
Wenn im Restaurant der Mantel verschwindet, haftet ein Gastwirt dafür regelmäßig nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dies gilt selbst dann, wenn der Kellner den Mantel an der Garderobe aufgehängt hat. Ein Gast kann selbst entscheiden, ob er dieses Risiko eingeht. Notfalls muss man das Restaurant verlassen, wenn einem die Garderobe für den teuren Mantel zu unsicher erscheint und der Gastwirt darauf besteht, dass der Mantel dort hingehängt wird. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1980, 1096 wird teils auch als „NJW 80, 1096“, „NJW 1980, S. 1096“ oder „NJW 80, S. 1096“ zitiert.