Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1983, 810
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1983, Seite: 810
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1983, 810:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.01.1983
- VI ZR 310/79 -
BGH: Anspruch auf deliktischen Schadenersatz bei weiterfressenden Mängeln einer mangelhaften Kaufsache
Der Käufer einer mangelhaften Sache kann einen deliktischen Schadenersatz geltend machen, wenn aufgrund eines fehlerhaften Einzelteils die gesamte Sache beschädigt wird (sog. weiterfressender Mangel). Liegt der Schaden jedoch nur darin, dass der Sache aufgrund ihrer Mangelhaftigkeit weniger Wert zukommt, so greift vorrangig das vertragliche Gewährleistungsrecht. Deliktische Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1983, 810 wird teils auch als „NJW 83, 810“, „NJW 1983, S. 810“ oder „NJW 83, S. 810“ zitiert.